Europa hört auf Italien und nach einigen unerwarteten Schritten zwischen Minister Speranza und Gesundheitskommissar Kyriakides erhielt auch Ministerpräsident Draghi von seinen „Kollegen“ grünes Licht. Der Streitgegenstand bezog sich im Wesentlichen auf zwei Aspekte: die Genehmigung der Laufzeit des Grünen Passes in neun Monaten für die 27 Mitgliedsstaaten der EU und die Assoziation des Ysops zum Zertifikat im kontinentalen Reiseverkehr. Weihnachten kommt in zehn Tagen, sicherlich anders als vor einem Jahr, als die Situation andere Optionen auferlegte: Aber Italien rüstet sich lieber durch eine neue Verordnung, die vom Gesundheitsminister Roberto Speranza unterzeichnet wurde und vom 16. Dezember bis 31. Januar in Kraft ist die „Einführung noch restriktiverer Regeln für diejenigen, die aus dem Ausland zurückkehren (oder ankommen).
NEGATIVE STOSSDÄMPFERPFLICHT
Die erste Änderung bezieht sich auf die Verpflichtung, am Flughafen ein negatives Ergebnis eines in den letzten 48 Stunden durchgeführten molekularen oder antigenen Abstrichs für alle Ankünfte aus Ländern der Europäischen Union vorzulegen. Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig geimpft sind und daher im Besitz des Grünen Passes sind. Für diejenigen, die nicht geimpft sind, gibt es neben dem Test auch eine fünftägige Quarantäne, an deren Ende der molekulare oder antigene Abstrich wiederholt werden muss. Zu den EU-Ländern, die diese Maßnahmen ergreifen werden, gehören Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Färöer und Grönland), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und ohne andere Gebiete) außerhalb des europäischen Kontinents), Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande (ohne Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich der Gebiete des afrikanischen Kontinents), Schweden, Ungarn, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco. Für all diese Länder ist es bei der Rückkehr nach Italien erforderlich, das Passagierstandortformular auszufüllen, das vor der Einreise in das Staatsgebiet auszufüllen ist, indem Sie sich hier anmelden und ein persönliches Konto erstellen. Minderjährige sind in der Plf der Eltern enthalten.
ZUSÄTZLICHE EU
Um nach Italien zurückzukehren, müssen Sie zusätzlich zum Plf und Green Pass eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Molekular- oder Antigentests vorlegen, der mit einem Tupfer in den zweiundsiebzig Stunden vor der Einreise nach Italien durchgeführt wurde (im Falle von molekulare Tests) oder 24 Stunden (wenn es sich um einen Antigentest handelt). Für die Rückkehr aus Großbritannien beträgt die Dauer des Molekularabstrichs 48 Stunden. Auch ohne Vorlage des Impfausweises ist die Einreise nach Italien möglich, jedoch ist ein Molekulartest in den 72 Stunden vor der Einreise oder ein Antigentest in den 24 Stunden vor der Einreise erforderlich (Befristung auf 48 Std). Stunden für den eingehenden molekularen Test aus Großbritannien). Es wird dann für einen Zeitraum von fünf Tagen in Quarantäne gestellt, an dessen Ende ein neuer molekularer oder antigener Test obligatorisch ist. Nicht-EU-Länder sind: Saudi-Arabien, Argentinien, Australien, Bahrain, Kanada, Chile, Kolumbien, Vereinigte Arabische Emirate, Japan, Indonesien, Israel, Kuwait, Neuseeland, Peru, Katar, Ruanda, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland , Macau, Republik Korea, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Taiwan, Sonderverwaltungsregionen Hongkong.
REGELN FÜR UNTER 18
Kinder unter 6 Jahren, die nach Italien einreisen, sind von der Tupferpflicht befreit. Kehrt man hingegen aus einem Land der Europäischen Union zurück, ist stattdessen der Test notwendig (Molekularabstrich in den letzten 48 Stunden, Antigen in den letzten 24 Stunden mit negativem Ergebnis) bei geimpften Kindern zwischen 12 und 18 Jahren das Alter. Bei fehlender Impfung muss der Jugendliche 5 Tage in Quarantäne. Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern in unser Land kommen, müssen nicht in Quarantäne. Bei einer Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land müssen Sie in den letzten 72 Stunden einen Molekularabstrich oder in den letzten 24 Stunden einen Antigenabstrich mit negativem Ergebnis vorlegen. Sie müssen weiterhin eine zehntägige Quarantäne durchführen.
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