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Weitere Möglichkeiten zur Prämienreduktion in Neuchâtel

by Eckhard Goudier

Der Kanton Neuenburg ergreift ordentliche Massnahmen zur individuellen Prämienreduktion für das kommende Jahr. Ziel ist es, die Förderungsquote von 18 auf 22 % im Rahmen der zu erwartenden starken Steigerungen zu erhöhen.

2023 werde der Kanton Neuenburg nach drei Jahren Aufschub einen Prämiensprung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) verzeichnen, erinnerte die für den sozialen Zusammenhalt zuständige Staatsrätin Florence Nater am Mittwoch in Neuenburg. Der Anstieg der Versicherten in Neuchâtel ist sogar der höchste in der Schweiz.

Im Durchschnitt steigen die Prämien inklusive Wahlfranchisen und speziellen Versicherungsmodellen um 9,04 % für Erwachsene (ab 26 Jahre), 7,64 % für junge Erwachsene (19-25 Jahre) und 7,64 % für Kinder (0-18 Jahre). . Insgesamt konnten rund 39.000 Berechtigte einen Beitrag zur Beitragssenkung erhalten.

142 Millionen Franken

Die Beihilfe wird es ermöglichen, den subventionierten Satz von 18 % auf 22 % zu erhöhen und verstärkt auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu reagieren. Der für die individuelle Prämiensenkung im Kanton vorgesehene Betrag soll im nächsten Jahr auf 142 Millionen Franken steigen, so der Kantonsrat.

Die Finanzierung erfolgt durch den Bund mit 61 Millionen Franken. Der Restbetrag von 81 Millionen wird zu 60 % vom Kanton und zu 40 % von den Gemeinden finanziert. Aber der vom Bund zugeteilte Teil deckt nicht alles ab, was er sollte. Der vom Bund zugeteilte Teil deckt aber nicht alle Subventionen für IV-/AVS-Bezieher und Sozialhilfe ab, sagt Florence Nater, dossierverantwortliche Staatsrätin. Doch derzeit werden in Bern Wege für mehr Solidarität zwischen den Kantonen diskutiert.

Die Zuschüsse werden zugunsten der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen im gleichen Verhältnis wie die Prämienerhöhung nach Altersstufen erhöht. Darunter seien, sagt Manuel Barbaz, Chef der kantonalen Krankenkasse, Paare und junge Paare ohne Kinder sowie Paare mit zwei Kindern.

Damit erhöht sich die maximale monatliche Subvention von 487 auf 531 Franken (+9,03 %) für Erwachsene, von 366 auf 394 Franken (+7,65 %) für junge Erwachsene und von 108 auf 116 Franken (+7,41 %) für Kinder . Die Beibehaltung der Beihilfeintensität ermöglicht es, das Gewicht der Prämienprogression teilweise zu verringern.

Nicht vollständig

Die Größenordnung deckt jedoch nicht den gesamten Anstieg ab, räumte die Regierung von Neuenburg ein. Trotz der getroffenen Maßnahmen werden die von den Versicherten zu tragenden Kosten im nächsten Jahr für all diejenigen steigen, für die der Zuschuss nicht die gesamte Prämie abdeckt, erklärt Florencia Nater. Klar, wenn eine Prämie von 500 auf 550 Franken steigt, erhöht sich eine Subvention von 100 Franken auf 110 Franken, also ein Defizit von 40 Franken.

Für Bezüger von AHV-Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe ist zudem die Aufrechterhaltung der Betreuungsintensität gewährleistet. Für erstere bis zur kantonalen Durchschnittsprämie, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert wird, für letztere bis zur Erhöhung der Prämienhöhe nach Altersklassen.

Der Kanton Neuenburg erklärt den starken Anstieg der Prämien mit zwei Gründen: einer Bevölkerungsstruktur, die insbesondere einen höheren Anteil älterer Menschen als im Schweizer Durchschnitt aufweist, sowie einer Erholung aufgrund mangelnder Prämieneinnahmen, die diese nicht haben spiegeln die Entwicklung der Kosten der von den Versicherern gezahlten Leistungen in den letzten drei Jahren wider.

Um Prämien zu sparen, lädt der Staatsrat die Bevölkerung ein, das Modell „Hausarzt“ zu studieren. Abgesehen davon, dass der Kanton derzeit einen starken Mangel an Hausärzten hat. Florence Nater räumt ein, dass die Lage angespannt ist. Sie empfiehlt, sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse zu wenden.

Die Erhöhung der Krankenversicherung ist nicht der einzige Posten, der sich auf die Haushaltskasse auswirkt. Florence Nater weist darauf hin, dass der Staatsrat an weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Kaufkraftverlusts arbeite. Sie werden später enthüllt.

Die Versicherten haben bis zum 30. November Zeit, ihren Kassenwechsel anzukündigen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Post. Standardbriefe sind vorhanden hier. /ATS-aba-sma

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