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Zweiter Mindestlohn, genehmigt vom National – RSI Schweizer Radio und Fernsehen

by Juliane Meier

Kantonale Mindestlöhne sollen auch für sogenannte Entsendete gelten, also für Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Nach dem «Nein» der Stände hat sich der Nationalrat heute Dienstag mit einer Vorlage befasst, die aus einer Motion des ehemaligen Tessiner Stadtrats Fabio Abate resultiert. Der Beschluss wurde mit 104 gegen 86 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst.

Nun kehrt das Thema in den Ständerat zurück. Wird die Nichteintragung bestätigt, wäre das Projekt endgültig vernichtet.

Die Verteidigung des Tessins

Um die Verlängerung des Mindestlohns zu verteidigen, haben mehrere Tessiner Parlamentarier das Wort ergriffen. „Es geht nicht darum zu entscheiden, ob Mindestlöhne gut oder schlecht sind; 23 Kantone befürworteten das Projekt, dessen Umsetzung Rechtssicherheit und Schutz der Schweizer Arbeitnehmer gewährleisten würde“, erklärte der Volksdemokrat Fabio Regazzi und unterstrich den Vorteil von EU-Unternehmen am Beispiel eines italienischen Unternehmens, das Dienstleistungen in Tessin zu tieferen Preisen, da der lombardische Lohn deutlich unter dem Tessiner Mindestlohn liegt „Wie können die Verteidiger des freien und fairen Wettbewerbs dieses Projekt ablehnen, das gerade eine Wettbewerbsverzerrung vermeiden will?“, fragte die Umweltschützerin Greta Gysin.

Die Gegensätze: „Probleme von den Kantonen zu lösen“

Petra Gössi (PLR/SZ) hat – stellvertretend für die Mehrheit der Kommission, die gegen die Gesetzesrevision ist – jedoch ein Problem bei der Anwendung des Gesetzesvorschlags aufgeworfen: Die Mindestlohnbestimmungen sind in den Kantonen, die sie eingeführt haben, nicht die gleichen. Daher ist eine Gesetzgebung auf nationaler Ebene nicht angebracht, auch weil die Kantone das Problem selbst lösen können.

«Die Probleme des Kantons Tessin müssen sowohl vom Kanton Tessin als auch vom Jura gelöst werden», ergänzte Thomas Burgherr (UDC/AG). An der Grenze zu Italien seien andere Lösungen nötig als in Genf, fügte der Aargau hinzu und lehnte es ab, eine Lösung auf nationaler Ebene einzuführen, wenn es möglich sei, eine auf lokaler Ebene zu finden.

Gössi argumentierte auch, dass die Festsetzung der kantonalen Mindestlöhne eine sozialpolitische Massnahme sei, deren Umsetzung in die Zuständigkeit der Kantone falle, während das Bundesgesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (LDist) in den wirtschaftspolitischen Bereich falle, für den der Bund zuständig sei . Burgherr sagte auch, er wolle keinen „mehr Status“ in der Branche. Der Vorschlag würde die soziale Zusammenarbeit gefährden, fügte Jürg Grossen (PVL/BE) hinzu.

Mit seinem Antrag wollte Abate die Einhaltung des Mindestlohns dort, wo er existiert, in das Bundesgesetz über Zweiterwerbstätige (LDist) aufnehmen. Auf der Grundlage des 2018 vorgelegten und von den beiden Parlamentsfraktionen verabschiedeten Parlamentsgesetzes soll in den Kantonen Neuenburg, Jura und Tessin (zu denen Genf und Basel beigetreten sind) von Gesetzen über Mindestlöhne zur Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping. Die Gesetzesrevision sieht die Möglichkeit vor, ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zu verpflichten, auch die kantonalen Mindestlohnbedingungen einzuhalten. Dieser Aspekt ist derzeit in LDist nicht geregelt. Um die Lohnvorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen und ihre entsandten Arbeitnehmer in den Anwendungsbereich der kantonalen Gesetze fallen. Die Kantone würden die Einhaltung der kantonalen Vorschriften überwachen.

TG 12:30 am Dienstag 14.12.2021

ATS / ludoC


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