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Jobschub für ukrainische Flüchtlinge

by Meinrad Biermann

Die Sozialpartner sind bereit, ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz zu helfen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am Mittwoch mit ihnen getroffen, um über die Integration dieser Menschen in den Schweizer Arbeitsmarkt zu sprechen.

Seit dem 12. März hat der Bundesrat den S-Schutzstatus für kriegsvertriebene Ukrainer aktiviert. Sie können somit ohne Verzögerung eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben.

Am Treffen mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ( DFJP), schreiben Sie diesen Mittwoch. Sowohl der Bund als auch die Sozialpartner beabsichtigen, den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern und gleichzeitig den Schutz vor Missbrauch und Lohnunterbewertung zu gewährleisten.

Der Bundesrat erachtet den Zugang zur Erwerbstätigkeit als unerlässlich, damit schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine während ihres Aufenthalts in der Schweiz am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

Ziel ist es, ihnen zu ermöglichen, ihren Alltag in der Schweiz zu strukturieren, finanziell unabhängig zu werden und ihre beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf eine Rückkehr in die Ukraine zu erhalten.

Erlaubnis benötigt

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist jedoch weiterhin erlaubnispflichtig. Ihre Erteilung obliegt den kantonalen Behörden, die insbesondere dafür Sorge zu tragen haben, dass die Entgelt- und Arbeitsbedingungen der jeweiligen Orts-, Berufs- und Branchenüblichkeit entsprechen.

Es obliegt dann den gemischten und dreigliedrigen Ausschüssen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, zu prüfen, ob diese Bedingungen eingehalten werden.

Auch der Bund und die Sozialpartner sind der Meinung, dass auch S-Status-Empfänger von einer Vorintegrationsschulung profitieren können sollten. Inhaberinnen und Inhaber des S-Status haben zudem Anspruch auf Beratungs- und Vermittlungsleistungen der regionalen Vermittlungsstellen.

Der Leiter des EJPD erinnerte an die Bedeutung der Beherrschung der Sprache für den Zugang zur Beschäftigung. S-Status-Inhaber*innen haben grundsätzlich bereits Zugang zu bestehenden kantonalen Fördermassnahmen wie beispielsweise Sprachkursen.

besonders Frauen mit Kindern

Kinderbetreuung wurde erwähnt, da vor allem Frauen mit Kindern in die Schweiz kommen. Wenn sie funktionieren, werden Unterstützungslösungen für Kindergärten benötigt, erklärte der Präsident der USS Pierre-Yves Maillard.

Auch die Gleichwertigkeit der Titel wurde angesprochen. Unter den Flüchtlingen gibt es qualifizierte Menschen, vor allem in der Pflege. Aber um in diesem Sektor zu arbeiten, müsse man eine der Landessprachen beherrschen: Ein schneller Besuch von Sprachkursen sei daher eine Bedingung für die Integration dieser Menschen, betonte der Gewerkschafter.

Diskutiert wurden Hilfsangebote von Schweizer Unternehmen, die in der Ukraine Personal beschäftigen. Laut dem Präsidenten von UPS, Valentin Vogt, wurden die Gehälter sowohl in Russland als auch in der Ukraine mehrere Monate im Voraus gezahlt, um diesen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit zu ermöglichen. Für Arbeitgeber stellen sich noch weitere Fragen, wie sie die Familienangehörigen ihrer Mitarbeiter am besten schützen können.

Das Risiko, falsche Anreize zum Bleiben in der Schweiz zu schaffen, ist minimal. Frau Keller-Sutter betonte, dass diese Frauen vor allem in ihr Land zurückkehren wollen, wo sie ihre Ehemänner, Brüder oder Väter verlassen haben.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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